Zuschuss von der Pflegeversicherung

Zuschuss von der Pflegeversicherung
Auch Kranken-/ Pflegekassen geben Zuschüsse für einen Umbau, sofern eine Pflegestufe vorliegt und dadurch die selbstständige Lebensführung oder die häusliche Pflege erheblich erleichtert bzw. gesichert wird.
Eine Genehmigung des Zuschusses durch die Pflegekasse ist dafür Bedingung. Aus diesem Grund sollten Sie vor einem Umbau den Zuschuss beantragen und genehmigen lassen.
Nur so wissen Sie ob, bzw. wieviel von der Kasse übernommen wird.
Mögliche Umbaumaßnahme für das Badezimmer wären Bau eines nicht vorhandenen Bades, WC, Armaturen, Badewanneneinstiegshilfen, rutschhemmende Bodenbeläge, Dusche (wenn Badewanne nicht mehr nutzbar) und höhenverstellbare Waschtische.
Genauere Informationen dazu erfahren Sie am besten direkt bei Ihrer Kranken- / Pflegekasse.
Die genaue Bezeichnung dieser Förderung heißt „Zuschuss der Pflegekasse lt. § 40 SGB XI“.

 

Das Antragsformular kann telefonisch bei Ihrer Pflegekasse angefordert werden